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AGB

1A-Party-machen.de | AGB



AGB von 1A-Party-machen.de
Firma Dittmann, im nachfolgenden Agentur genannt.

§ 1 Vertragsgegenstand:

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vermittlung von Tänzerinnen, Tänzern, Künstlern und anderen Darstellern für Veranstaltungen und Shows jeglicher Art.

§ 2 Einverständniserklärung:

Der Auftraggeber / Veranstalter ist damit einverstanden, dass seine Daten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) durch die Agentur elektronisch gespeichert werden. Die Daten sowie die Texte, die uns elektronisch übermittelt wurden, werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutzgesetz.

§ 3 Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung, Auftragsstornierung:

§ 3.1. Die Angebote der Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich. Sie werden Ihnen in schriftlicher Form zugesendet.

§ 3.2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung beider Vertragsparteien und ist um Missverständnisse zu vermeiden nach der Verhandlung über eine Veranstaltung von beiden Vertragsparteien schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu übermitteln.

§ 3.3. Diese Auftragsbestätigung sollte folgendes enthalten: das Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit (von, bis Uhrzeit), den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), die Höhe des Honorars und die Anzahl der gebuchten Tänzerinnen und Tänzer gegebenenfalls mit Künstlernamen, sowie eventuelle Nebenabsprachen .

§ 3.4. Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragsstornierung bis spätestens  10 Tage vor Antritt des Auftrages möglich ist, ohne dass eine Ausfallgage fällig wird.

§ 3.5. Beide Vertragsparteien vereinbaren weiterhin, dass bei Stornierung eines Auftrages unter 10 Tage bis Antritt des Auftrages eine Ausfallgage von 40% zu berechnen ist und die Ausfallgage innerhalb von 7 Tagen nach Stornierung des Auftrages auf die Bankverbindung der Agentur zu überweisen ist.

§ 4 Vom Auftraggeber / Veranstalter zu gewährleistende Rahmenbedingungen:

§ 4.1. Die von der Agentur vermittelten Tänzerinnen, Tänzer, Künstler und sonstigen Darsteller erhalten nebst evtl. Begleitpersonen bei kostenpflichtigen Veranstaltungen freien Zutritt.

§ 4.2. Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich den vermittelten Tänzerinnen und Tänzern eine geeignete, abschliessbare Umkleidemöglichkeit (im Winter beheizt) zur Verfügung zu stellen.

§ 4.3. Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich die Sicherheit der vermittelten Tänzerinnen und Tänzer während der Veranstaltung zu gewährleisten und trägt die Verantwortung für eventuelle Übergriffe und unsittliche Handlungen.

§ 4.4 Ist es dem Auftraggeber / Veranstalter nicht möglich die nötige Sicherheit zu gewährleisten, ist die Agentur berechtigt kostenpflichtig eine Sicherheitsperson / Firma dafür zu beauftragen.

§ 5. Preise, Bezahlung, Zahlungsbedingungen:

§ 5.1. Die Preise gestalteten sich je nach Veranstaltung, Tänzer/in, Aufwand der Show und der Showkostüme. Diese werden bei der Auftragsbesprechung festgesetzt und sind mit der Auftragsbestätigung bindend. Fahrtkosten sind in den verhandelten Preisen enthalten. Alle vereinbarten Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. der gesetzlichen MwSt. in Euro.

§ 5.2. Die Bezahlung erfolgt, wie in der Auftragsbestätigung ausgeführt.

§ 5.3. Sollte dies nicht geschehen, behält sich die Agentur das Recht der Mahnung und gegebenenfalls das Einschalten eines Inkassounternehmens vor. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

§ 6 Jugendschutz:

Für den Jugendschutz bei erotischen Darbietungen hat der Auftraggeber / Veranstalter Sorge zu tragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass einige unserer angebotenen Shows und Darbietungen der Tänzerinnen und Tänzer einen erotischen Charakter haben. Ob Personen unter 18 Jahren der Eintritt zur Veranstaltung gewährt wird, liegt im Ermessen des Auftraggebers / Veranstalters. Eventuelle Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen die Agentur wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher ausgeschlossen.

§ 7 GEMA-Gebühren:

GEMA-Gebühren für öffentliche Veranstaltungen müssen vom Auftraggeber / Veranstalter beantragt und beglichen werden.

§ 8 Fotos, Videos von der Veranstaltung:

§ 8.1. Foto- und Videoaufzeichnungen jeder bei uns gebuchten Veranstaltung müssen durch den jeweiligen Künstler, oder unserer Agentur genehmigt werden.

§ 8.2. Aufzeichnungen die durch den jeweiligen Künstler, oder unserer Agentur genehmigt worden sind und von unseren Tänzerinnen und Tänzern während dem Auftritt gemacht wurden, sind der Agentur auf Wunsch unentgeltlich für eigene Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.

§ 8.3. Aufzeichnungen der Veranstaltungen jeglicher Art dürfen nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Eine Veröffentlichung dieser Aufzeichnungen ist strengstens verboten. Zuwiderhandlungen werden straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.

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